AGB & Liefer- und Zahlungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der WER GmbH (AGB)

1. Präambel

Die WER GMBH bietet ihren Kunden kreative Komplettlösungen, v.a. im Bereich der gegenständlichen Werbung an. Hierzu gehört insbesondere die folgenden Bereiche:

  • Entwicklung, Gestaltung, Fertigung, Beschaffung und Logistik von Werbemitteln
  • Bedrucken, Besticken, Lasern und Veredeln von Textilien sowie Merchandisingprodukten aller Art
  • Import von Eigenartikeln im Kundenauftrag.
  • Weltweite Logistik von Eigen- oder Fremdware.
  • Import, Lagerhaltung und Verkauf von persönlicher Schutzausrüstung, Schnelltests u.ä.
  • Erstellung und Vertrieb von Onlineshopsystemen und Einkaufsplattformen.

 

Das Angebot der WER GMBH richtet sich dabei ausschließlich an gewerbliche Kunden, die Unternehmer iSd. § 14 BGB sind. Es richtet sich nicht an Endkunden/Verbraucher iSd. § 13 BGB.

2. Allgemeines

2.1

Diese Bestimmungen regeln abschließend – gleichwohl vorbehaltlich einschlägiger gesetzlicher Regelungen und schriftlich festgehaltener Individualabsprachen – die Rechtsbeziehungen zwischen WER GMBH und deren Kunden. Der Kunde erkennt diese Bestimmungen auch für zukünftige Geschäfte mit WER GMBH als verbindlich an.

2.2

Diese Bestimmungen sind abschließend. Hinsichtlich von diesen Regelungen abweichenden Bestimmungen des Kunden gilt: Entgegenstehende, ergänzende oder von unseren AGB abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an und widersprechen diesen. Auch bestehen keine über diese Regelungen hinausgehenden mündlichen Vereinbarungen. Solche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer wirksamen Einbeziehung der Schriftform.

2.3

Diese Bestimmungen gelten ausschließlich bei Verwendung gegenüber Kunden, die nicht Endkunde/Verbraucher sind (vgl. Ziffer 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen).

2.4

WER GMBH behält sich die – auch einseitige – Änderung dieser Bestimmungen und/oder einzelner Teile dieser Bestimmungen vor. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen, wobei stets auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen ist.

2.5

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bestimmte Produkte und Leistungen unter Umständen besonderen Import-/Exportkontrollen und/oder –beschränkungen unterliegen können. Die vorherige Prüfung und Einhaltung solcher Bestimmungen obliegt ausschließlich dem Kunden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ggf. kein Produkt exportiert oder wiederverkauft werden kann – sei es direkt oder indirekt, separat oder als Teil eines Systems -, ohne dass der Kunde zuvor auf eigene Kosten sämtliche Regelungen und anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen eingehalten und beispielsweise auch die erforderliche Zustimmung einer insoweit zuständigen Behörde und/oder einer sonstigen (staatlichen) Stelle eingeholt hat. Gleiches gilt, sofern für Import/Export bestimmter Produkte ggf. besondere Unterlagen benötigt werden, deren Beschaffung grundsätzlich ebenfalls dem Kunden obliegt. Wird vom Kunden ein Ursprungszeugnis benötigt, so ist WER GMBH hierauf bereits bei Aufgabe der Bestellung in Kenntnis zu setzen; WER GMBH ist berechtigt, für den im Rahmen der Beantragung/Ausstellung eines solchen Ursprungszeugnisses geleisteten (Mehr-) Aufwand dem Kunden eine Aufwandspauschale von € 25,- je Ursprungszeugnis zu berechnen.

3. Vertragsschluss

3.1

Von WER GMBH in Katalogen angebotene Produkte und Leistungen stellen unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden dar. Insoweit sind die jeweils genannten Spezifikationen und näheren Ausgestaltungen der von WER GMBH angebotenen Produkte und Leistungen unverbindlich und nicht bindend. Eine auf Abschluss eines Vertrages zielende Willenserklärung des Kunden stellt stets ein Angebot dar. An dieses ist der Kunde gebunden, sofern die von ihm in Auftrag gegebenen Produkte und Leistungen in der gewünschten Spezifikation und Menge von WER GMBH vorrätig gehalten oder in angemessenem Zeitraum geliefert werden können. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe seines Angebotes eine dieses bestätigende Mitteilung von WER GMBH erhält und WER GMBH mit der Ausführung des Auftrages noch nicht begonnen hat, ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden.

3.2

Eine Bestätigung von WER GMBH über den Eingang eines Auftrags/Angebots stellt keine Annahmeerklärung dar.

3.3

Mit unseren Kunden vereinbaren wir folgendes Rücktrittsrecht bei eigener Nichtbelieferung: Werden wir selbst nicht beliefert, obwohl wir bei zuverlässigen Lieferanten deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben haben, werden wir von unserer Leistungspflicht frei und können vom Vertrag zurücktreten. Gleiches gilt dann, wenn es sich bei der Nichtbelieferung zwar nicht um eine deckungsgleiche Bestellung (sog. „kongruentes Deckungsgeschäft“) handelt, die benötigte Ware aber als Vorprodukt für den Kundenauftrag 1:1 benötigt wird und die verspätete, mangelhafte oder unterbliebene Lieferung unseres Lieferanten nicht von uns zu vertreten ist. Wir verpflichten uns, den Kunden unverzüglich zu informieren, sollte sich die Durchführung eines Vertrages für WER GMBH – beispielsweise aufgrund der Nichtverfügbarkeit eines bestimmten Produktes – als unmöglich darstellen. Eine gegebenenfalls bereits erfolgte – teilweise oder vollständige – Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

3.4

Auf Wunsch des Kunden im Rahmen eines sich anbahnenden Vertragsverhältnisses erbrachte Vorleistungen (Konzeptionen, Entwürfe, Standskizzen etc.) können dem Kunden unter Berücksichtigung des jeweiligen Zeitaufwandes in Rechnung gestellt werden, auch wenn es später nicht zum Abschluss eines Vertrages zwischen den Parteien kommt, soweit WER GMBH dies nicht zu vertreten hat. Erstellt WER GMBH für den Kunden Vorleistungen der oben genannten Art, so sind die hieraus folgenden Arbeitsergebnisse vor der weiteren Vertragsdurchführung vom Kunden nach Prüfung freizugeben. Die Prüffrist beträgt zwei Wochen ab Zugang der Arbeitsergebnisse beim Kunden. Nach Ablauf der Prüffrist gilt die Freigabe als erklärt. Alternativ kann sich WER GMBH entscheiden, den Auftrag nach Ablauf dieser Prüffrist abzulehnen und nicht auszuführen. Sie wird in diesem Falle von ihrer Leistungspflicht frei. Dem Kunden steht es frei, die Freigabe des Auftrags auch später zu erteilen; dies ist jedoch nach Ablauf der Prüffrist von zwei Wochen als neues Vertragsangebot zu sehen, das WER GMBH annehmen kann, aber nicht muss.

3.5

Mit dem Kunden vereinbarte Produktions- und Lieferzeiträume beginnen erst zu laufen, wenn der Kunde die vereinbarte Vorauszahlung und sämtliche erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbracht haben, insbesondere die Freigabe von übersandten Druckvorlagen erklärt hat.

3.6

Nach Zustandekommen eines Vertrages gewährt WER GMBH dem Kunden die Möglichkeit, gem. § 353 BGB gegen Zahlung eines Reuegeldes in Höhe von 20 % des erwarteten Netto-Rechnungsendbetrages einseitig vom Vertrag zurückzutreten, wenn und solange die vertragsgegenständlichen Waren von WER GMBH – beispielsweise bei einem Vorlieferanten von WER GMBH – noch nicht verbindlich geordert wurden. Ein solcher Rücktritt des Kunden ist nur wirksam, wenn das Reuegeld vor, spätestens aber zum Zeitpunkt der Rücktrittserklärung an WER GMBH entrichtet wird. Der Kunde hat sich bei WER GMBH vor Abgabe einer solchen Erklärung zu vergewissern, dass die Voraussetzungen für einen solchen Rücktritt noch bestehen, insbesondere die Waren von WER GMBH nicht bereits verbindlich geordert wurden. Anderenfalls ist der Rücktritt ungeachtet einer etwaigen Zahlungsvornahme nicht wirksam. Handelt es sich bei der Tätigkeit der WER GMBH um eine werkvertragliche Leistung und kündigt der Kunde nach Beginn der Tätigkeit der WER GMBH, so hat er entsprechend der Regelung des § 648 BGB sämtlichen bisherigen Aufwände zu erstatten, zuzüglich mindestens weiterer 5 % der gesamten Vertragssumme bei Ausführung des Auftrags. Es steht der WER GMBH frei, einen höheren Verlust nachzuweisen. Dieselbe Regelung wird sinngemäß angewendet, soweit WER GMBH keine werkvertragliche, sondern anderweitige Dienstleistung erbringt, die sich ähnlich eines Werkvertrages in Ausführungsschritte untergliedern läßt. Hier hat der Kunde bei Kündigung nach Beginn der Ausführung die bisher vom Gesamtzeitbudget aufgewendete Zeit zuzüglich weiterer 5 % der Gesamtsumme zu erstatten.

3.7

Von WER GMBH gemachte Preisangaben verstehen sich ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils aktuellen Höhe. Versand- und Verpackungskosten sind nicht berücksichtigt, außer es wird im Angebot explizit darauf hingewiesen.

4. Versand, Lieferung, Gefahrübergang

4.1

Die Lieferung – soweit eine solche vom Kunden gewünscht wird – erfolgt gegen Vorauskasse, es sei denn, eine andere Zahlungsmodalität ist zwischen den Parteien vereinbart worden. Gleiches gilt im Falle der Lieferung von auf Wunsch des Kunden an diesen zu versendenden Musterstücken.

4.2

Die im Zuge eines jeden Versands anfallenden Kosten (Versand- und Verpackungskosten) hat der Kunde zu tragen.

4.3

WER GMBH ist berechtigt, Preise für die von ihr vertragsgemäß zu erbringenden Leistungen entsprechend einer allgemeinen Kostensteigerung zu erhöhen, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen und wenn sich danach bis zur Fertigstellung die Löhne, Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise erhöhen oder die Wechselkurse ändern. Würde diese Preissteigerung den gesamten Auftrag derart verteuern, daß WER GMBH von einer vorhersehbaren Unwirtschaftlichkeit des Auftrages für den Kunden ausgehen muß, wird WER GMBH vor der weiteren Ausführung beim Kunden Rückfrage halten.

4.4

WER GMBH obliegt die Auswahl des für die Versendung zu beauftragenden Unternehmers. Diese Auswahl erfolgt nach sorgfältiger und gewissenhafter Prüfung im Interesse des Kunden.

4.5

Mit Übergabe der Ware an den mit deren Verbringung beauftragten Unternehmer erfüllt WER GMBH die ihr obliegende Lieferverpflichtung. Zu gleichem Zeitpunkt geht die Gefahr für sämtliche an der Ware entstehende Schäden auf den Kunden über. Der Erfüllungsort liegt immer am Sitz der WER GMBH; auf die Regelung des 12.2 wird verwiesen. Etwas anderes gilt nur, wenn die WER GMBH ihre Leistung vereinbarungsgemäß zum Zwecke der Erfüllung an einem anderen Ort (z.B. Messegelände) erbringt.

5. Gewährleistung

5.1

WER GMBH erfüllt die ihr obliegenden vertraglichen Verpflichtungen mit aller gebotenen Sorgfalt und im Interesse des Kunden. Die Parteien sind sich bewusst, dass es aus produktionstechnischen Gründen zu geringfügigen Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % kommen kann. Auch darüber hinaus bleibt eine lediglich geringfügige Minderung der Brauchbarkeit außer Betracht und berechtigt den Kunden nicht zur Geltendmachung etwaiger Gewährleistungsrechte. Bei einer Minderlieferung erstellen wir Ihnen eine entsprechende Gutschrift. Eine Nachproduktion oder ähnliches ist ausgeschlossen. Bei einer Mehrlieferung wird Ihnen diese entsprechend berechnet.

5.2

WER GMBH gewährleistet, dass die von ihr bereitgestellten Produkte und Leistungen bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit haben oder – soweit eine Vereinbarung über die Beschaffenheit nicht getroffen wurde – sich die Produkte und Leistungen für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen bzw. sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und einer Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art üblich sind und die der Kunde nach der Art der Sache erwarten kann. Eine darüber hinausgehende Gewährleistung wird nicht übernommen. Ebenfalls gewährt WER GMBH keine Garantie gleich welcher Art.

5.3

Sind von WER GMBH bereitgestellte Produkte auf Kundenwunsch mit Laserbeschriftungen, insbesondere Lasergravuren, zu versehen, so können aufgrund von produktbezogenen Umständen wie beispielsweise der Materialzusammensetzung von Naturstoffen auch innerhalb einer Serienproduktion gewisse Kontrast- und/oder Farbschwankungen entstehen. Für solche Farbschwankungen der Gravurkontraste kann WER GMBH keine Gewähr übernehmen. Auch bei Drucken sind handelsübliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in der Farbe, Qualität, Material, Lichtechtheit, Veränderlichkeit und Abweichung der Material- und Druckfarben sowie des Gewichts kein Anlass für Beanstandungen des Kunden. Entsprechendes gilt auch für Farbabweichungen zwischen Vorlage und Reproduktionen sowie zwischen Andrucken und dem Auflagendruck.

5.4

WER GMBH ist um die schnellstmögliche Vertragsabwicklung bemüht, kann jedoch keine Gewährleistung für bestimmte Lieferfristen übernehmen, es sei denn, eine bestimmte Lieferfrist ist ausdrücklich und schriftlich von WER GMBH zugesichert worden.

5.5

WER GMBH ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern dem Kunden die Teillieferung im Einzelfall zumutbar ist.

5.6

Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt der von WER GMBH gelieferten Produkte diese unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen. Etwaige Mängel sind WER GMBH unmittelbar, spätestens aber 7 Tage nach Kenntniserlangung anzuzeigen. Gleiches gilt auch für solche Mängel, welche erst zu einem späteren Zeitpunkt erkennbar werden. Unterbleibt die Anzeige eines Mangels innerhalb der Frist von 7 Tagen, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt. Auf die Rügeobliegenheit gem. § 377 HGB wird hingewiesen; diese ist durch die vorstehende Regelung nicht abbedungen.

5.7

Im Falle eines von WER GMBH zu vertretenden Mangels steht es WER GMBH frei, nach ihrer Wahl den Mangel auf eigene Kosten zu beseitigen (Nachbesserung) oder im Austausch gegen die mangelhafte Ware eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Schlägt die Mängelbeseitigung zweimalig fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrage zurücktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen.

5.8

Die im Zuge einer Nachbesserung entstehenden Kosten, insbesondere Wegeund Transportkosten, trägt WER GMBH nur dann, wenn der Kunde die an ihn ausgelieferten Produkte nicht an einen anderen Ort verbracht hat als an den Ort, an den erstmalig die Produkte verschickt worden sind. Die Kosten einer Ersatzlieferung trägt WER GMBH. Die Ersatzlieferung erfolgt vorbehaltlich einer anderweitigen Abrede zwischen den Parteien grundsätzlich an den Ort, an den erstmalig die Produkte verschickt worden sind.

5.9

Unfrei versendete Retouren (Rücksendungen) werden von WER GMBH vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung grundsätzlich nicht angenommen. Unbeschadet dessen wird WER GMBH dem Kunden im Falle einer berechtigten Rücksendung die hierbei entstandenen Kosten erstatten, soweit diese ihrer Höhe nach aus objektiver Sicht zum Versendungszeitpunkt als sachlich gerechtfertigt erscheinen durften. Rücksendekosten zum niedrigsten Satz wird WER GMBH grundsätzlich nicht beanstanden. Jedwede Rücksendung soll vorab zwischen den Parteien abgestimmt werden.

5.10

Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr mit Ablieferung der jeweils (vertrags-) gegenständlichen Produkte an den Kunden.

6. Haftung

6.1

WER GMBH haftet für beim Kunden eingetretene Schäden nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.2

Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von WER GMBH, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Bei der Verletzung von Kardinalpflichten haftet WER GmbH nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit. Die vorgenannten Einschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der WER GMBH, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

6.3

WER GMBH übernimmt im Rahmen der Vertragsabwicklung keine Haftung, dass die Ausführung des Kundenauftrages nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, insbesondere dass hierbei keine Rechte Dritter verletzt oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften tangiert werden. Es obliegt dem Kunden in eigenem Interesse im Vorfeld zu prüfen und sicherzustellen, dass die bei WER GMBH in Auftrag gegebenen Leistungen und Produkte rechtlich unbedenklich sind. Der Kunde stellt WER GMBH hierbei von diesbezüglichen Inanspruchnahmen in vollem Umfang frei. Insbesondere stellt der Kunde WER GMBH von jeder Inanspruchnahme durch Dritte frei, die sich aus der Verletzung von Schutzrechten (Marken, Urheberrechten, Designschutz…) in den vom Kunden beigebrachten Vorprodukten (Logos, Texten, Bildern etc. ) ergeben.

6.4

Bei Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern haftet WER GMBH nicht für auf lediglich leichte Fahrlässigkeit zurückzuführende Schäden. Jedwede Haftung besteht zudem ausschließlich im Verhältnis zu dem Kunden als Vertragspartner. An dem zwischen WER GMBH und dem Kunden geschlossenen Vertrag nicht beteiligte Dritte sind in keinem Fall anspruchsberechtigt.

6.5

Sofern WER GMBH die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder wir uns in Verzug befinden, ist unsere Haftung für jede vollendete Woche des Verzuges auf 0,5 Prozent des Rechnungswertes (ohne MwSt.) der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen, insgesamt jedoch auf höchstens 5 Prozent des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen beschränkt. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht unsererseits auf grober Fahrlässigkeit

6.6

Befindet Sie der Kunde im Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung oder Fertigstellung aus sonstigen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, ist WER GMBH berechtigt, dem Kunden für die Erhaltung und Aufbewahrung des Vertragsgegenstandes entstehende Mehraufwendungen pauschal mit 0,5 % des Kaufpreises pro Woche, höchstens jedoch mit 5 % zu berechnen.

6.7

Die Verjährungsfrist für gegen WER GMBH gerichtete Ansprüche, die nicht auf einem WER GMBH zurechenbaren vorsätzlichen Verhalten beruhen, beträgt ein Jahr.

7. Zahlungsbedingungen, (Verlängerter) Eigentumsvorbehalt

7.1

Nach Zustandekommen eines Vertrages ist WER GMBH berechtigt, von dem Kunden den zu erwartenden Rechnungsendbetrag oder einen geringeren, ins Ermessen von WER GMBH gestellten Betrag, bereits im Voraus zu fordern und mit der Herstellung/Beauftragung der vertragsgegenständlichen Waren erst nach entsprechendem Zahlungseingang zu beginnen. WER GMBH macht von diesem Recht insbesondere im Verhältnis zu Neukunden Gebrauch. Insoweit weist WER GMBH darauf hin, dass es sich bei den vertragsgegenständlichen Artikeln/Werbemitteln um individuell für den jeweiligen Kunden herzustellende Ware handelt, bezüglich derer WER GMBH regelmäßig nicht in Vorleistung treten kann. Die zur Produktion eines an WER GMBH erteilten Auftrages benötigten Daten, Filme, Werkzeuge, Siebe und Stickkarten usw. werden nach Abschluss des Auftrages nicht aufbewahrt. WER GMBH geht davon aus, daß es sich bei vom Kunden übermittelten Logos, Texten o.ä. nicht um personenbezogene Daten des Kunden handelt; insofern werden keine besonderen Vorkehrungen getroffen.

7.2

Weist der Vertrag abgrenzbare Teilleistungen wie beispielsweise, aber nicht ausschließlich, die Erstellung von Konzepten o.ä. auf, so sind nach deren jeweiliger Erbringung Teilzahlungen auf das Gesamtentgelt gemäß dem Anteil der Teilleistung an der Gesamtleistung fällig. WER GMBH ist berechtigt, diese unbeschadet von Ziffer 7.1 zu verlangen, d.h. insbesondere für den Fall, dass der zu erwartende Rechnungsendbetrag von WER GMBH nicht bereits im Voraus gefordert wird. Diesbezüglich wird – ggfs. sinngemäß – die Regelung des § 632a BGB angewendet.

7.3

Vorausleistungen des Kunden gem. obiger Ziffern 7.1 und 7.2 werden mit der Schlussrechnung verrechnet. Zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs ist ein vom Kunden noch zu zahlender (Rest-) Betrag zur sofortigen Zahlung und ohne Abzug fällig. Der Kunde kommt spätestens 30 Tage hiernach in Zahlungsverzug. Den entstehenden Verzugsschaden hat der Kunde WER GMBH nebst 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (Verzugszins) zu ersetzen.

7.4

Bis zur vollständigen Zahlung der Gesamtsumme bleiben sämtliche dem Kunden gelieferte Waren im Eigentum von WER GMBH. Der Kunde übernimmt die volle Haftung für solche im Eigentum von WER GMBH stehenden Waren.

7.5

Der Kunde ist berechtigt, die an ihn ausgelieferten Produkte selbst zu verbrauchen oder im ordentlichen Geschäftsvorgang zu verkaufen. Diese Verbrauchs- und Verkaufsbefugnis kann von WER GMBH jedoch widerrufen werden, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät. Der Kunde tritt bereits jetzt an WER GMBH alle Forderungen, die er aus der Veräußerung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwirbt, und Ansprüche aus Versicherungsleistung wegen Untergangs oder Beschädigung der Vorbehaltsware oder aus unerlaubter Handlung an WER GMBH sicherungshalber in voller Höhe ab. Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. WER GMBH wird den Widerruf nur aussprechen und die abgetretenen Forderungen nur einziehen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug gerät, er seine Zahlungen eingestellt hat oder ein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist.

7.6

In keinem Fall ist es einem Kunden gestattet, mit von diesen behaupteten Forderungen aufzurechnen. Dies gilt jedoch nicht für durch Urteil oder anderweitig titulierte oder unbestrittene Forderungen. Ferner ist der Kunde aufgrund von Gewährleistungsansprüchen nicht zur Leistungsverweigerung berechtigt, es sei denn, die Mängelrüge des Kunden ist von WER GMBH schriftlich anerkannt worden.

8. Urheberrechte

8.1

Von WER GMBH Kunden im Rahmen eines – sich ggf. auch lediglich anbahnenden – Vertragsverhältnisses erbrachte Leistungen wie beispielsweise (aber nicht abschließend) die Erstellung von Konzeptionen, Konzepten, Entwürfen etc. liegen im Hinblick auf sich an diesen Vorleistungen manifestierende (gewerbliche Schutz-) Rechte wie Urheber-/ Geschmacksmuster-/ Markenrechte u.a. ausschließlich bei WER GMBH. Nutzungs- und/oder Verwertungsrechte gleich welcher Art werden dem Kunden vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung nicht eingeräumt. Dies gilt auch dann, soweit die Arbeitsergebnisse unter Mithilfe und auf Vorgaben des Kunden entstanden sind. Der Kunde ist in solchen Fällen gegebenenfalls als Miturheber anzusehen, verzichtet gegenüber WER GMBH jedoch unwiderruflich auf die Geltendmachung von Nutzungs-, Verwertungs- und/oder sonstigen nach Urhebergesetz in Frage kommenden Rechten.

8.2

Mit der Auftragserteilung stellen Sie sicher, dass das von Ihnen im Rahmen der Auftragsdurchführung uns überlassene Datenmaterial entweder frei von Rechten Dritter ist bzw. Ihnen vom jeweils Berechtigten sämtliche Nutzungsrechte hieran eingeräumt wurden, mithin Dritte keine Rechte an den für Sie vertragsgemäß erbrachten Leistungen und/oder Teilen hiervon geltend machen können. Insoweit sind sämtliche Rechte für das WER GMBH überlassene (Daten-) Material vom Kunden vor Auftragserteilung selbst zu klären. Von vorstehender Regelung umfasst sind insbesondere für den jeweiligen Auftrag bestimmte Logos/Kennzeichen und sonstige Dateien.

8.3

Sofern durch die Tätigkeit der WER GMBH ein neues, urheberrechtlich schutzfähiges Werk geschaffen wird, überträgt WER GMBH die vollständigen, zeitlich unbefristeten Nutzungsrechte daran erst mit vollständiger Zahlung auf den Kunden.

9. Datenschutz

Zur Auftragsabwicklung speichert und nutzt WER GMBH die an sie übermittelten Kundendaten und gibt sie zu diesem Zweck ggf. an Dritte im Rahmen der Vertragserfüllung weiter. WER GMBH behält sich ferner vor, die Daten zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen. Der Kunde kann der Nutzung der Daten für Werbezwecke jederzeit widersprechen. Eine Weitergabe von kundenbezogenen Daten an Dritte zu Werbezwecken oder sonstigen vertragsfremden Zwecken erfolgt nicht.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam bzw. lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die mangelhafte oder lückenhafte Bestimmung ist in eine solche umzudeuten, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn der mangelhaften Bestimmung möglichst nahe kommt, aber wirksam und/oder vollständig ist.

11. Anwendbares Recht

Auf alle mit WER GMBH abgeschlossenen Verträge findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.

12. Gerichtsstand, Erfüllungsort

12.1

Besonderer Gerichtsstand für aus einer Geschäftsbeziehung erwachsende Rechtsstreitigkeiten ist Coesfeld. WER GMBH behält sich indes vor, den Kunden auch am Gericht dessen Wohn- bzw. Unternehmenssitzes zu verklagen.

12.2

Als Erfüllungsort für sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten gilt ausschließlich D-48308 Senden.

Senden, 01.02.2022 gez. Alex Heinecke (GGF) und Marc Strickrodt (GGF)

WER GmbH | Messingweg 1 | 48308 Senden

 

Hinweis zum Urheberschutz

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen sind urheberrechtlich geschützt, da sie sich von gebräuchlichen AGB-Formulierungen abheben. Dies ist der Fall, wenn sich die Geschäftsbedingungen wegen ihres gedanklichen Konzepts oder ihrer sprachlichen Fassung von gebräuchlichen juristischen Standardformulierungen abheben. Unsere AGBs wurden individuell von einer spezialisierten Anwaltskanzlei ausgestaltet und formuliert.